Ob für eine erste oder weitere juristische Meinung: Im Bedarfsfalle vermitteln wir den Parteien Fachanwälte im Bau- u. Architektenrecht. Diese alsdann allparteilich tätigen Fachanwälte bestätigen oder widerlegen etwaig rechtsirrige Annahmen zum Streitgegenstand, sodass die Parteien ebenso eine neue Ausrichtung der eigenen Handlungen überdenken können.

 

Ebenbürtig können wir auf allparteiliche Anweisung hin Sachverständige mit ins Boot holen, um bereits bezeichnete oder vermutete Mängel als solche zu lokalisieren und klassifizieren (nicht selten haben die Parteien dann das "gemeinsame" Gutachten als Ausgangspunkt für den Fortgang des Vorganges bestimmt). Insoweit verfügen wir über ein Netzwerk von Gutachtern, die zu fest vereinbarten Gebühren tätig werden können.